Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 245 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Qinhuangdao
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 245 Bewertungen von Tripadvisor
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021193
Stuttgart, Deutschland
02/09/2014
“alternative zu peking”
das holiday inn ist eine gute abwechslung zu peking. in 3 stunden fahrzeit kann man mit freier sicht auf das meer enige schöne tage am meer geniessen. das hotel ist direkt am strand, verfügt über ein gutes restaurant und speziell in den oberen zimmern einen tollen blick!
S
Schluckiano
Wurenlingen, Schweiz
19/10/2012
“Schönes Hotel direkt am Strand”
Wir haben 3 Nächte in diesem schönen Hotel verbracht. Zur Abwechslung ist es mal nicht so ein typischer moderner Block und Spiegelfassade. Die Räumlichkeiten sind angenehm gross, egal ob Zimmer, Frühstücksraum oder Bar. Gute Noten bekommt auch der Wellness und Fitnessbereich, auch hier alles im seh… Mehr
R
Reisende58
Spittal an der Drau, Österreich
30/07/2012
“Das beste Hotel in der Umgebung”
Wir waren 2 x dort über das Wochenende. Das Hotel liegt direkt am Strand, vobei ein langer Spaziergang unmöglich ist, da gleich daneben sich ein abgespertes Hafengebiet befindet. Der Strand ist schmutzig und ich würde nicht ohne Bedenken ins Wasser gehen. Trotzdem hat uns das Hotel sehr gefallen; … Mehr
A
andawe
München, Deutschland
16/06/2011
“mit eigenem Strand!”
Nur zwei Stunden von Peking entfernt gelegen bietet sich Qinhuangdao als das Ziel eines Wochenendausflugs von der Hauptstadt aus an. Dieses Hotel nach internationalen Standards, eines der wenigen in der Stadt, ist unmittelbar an der See gelegen - wenn auch das Wasser nicht gerade zum Baden einlädt.… Mehr
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Stevenx68
Dortmund, Deutschland
12/02/2015
“Business Hotel in Strandlage”
Das Hotel verfügt über gut ausgestattete Zimmer und ein ansprechendes Frühstücksbuffet. Das Personal ist freundlich und hilfsbereit. Das Essen im Restaurant ist zufriedenstellend. Ausser der Strandlage gibt es leider keine weiteren Möglichkeiten etwas zu unternehmen (Restaurant, Bar, Cafe, etc.).