Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 180 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Shanghai
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 180 Bewertungen von Tripadvisor
T
thomaseegle
Oberriet, Schweiz
02/04/2015
“Geniale Lage, Preis/Leistung perfekt... Leider WLAN Wüste”
Die Lage direkt am Bund ist super. Leider WLAN nur in der Lobby, LAN im Zimmer funktioniert einwandfrei.. Preise in meinen Augen absolut amgebracht, für Businesstripp oder Sightseeing die perfekte location
N
Nico W
Offenburg, Deutschland
18/11/2015
“In Ordnung”
Das Hotel liegt einigermaßen gut, direkt am Yu Garden, d.h. man hat hier eine der wenigen Gelegenheiten ein bisschen Grün zu sehen direkt in Laufweite. In der direkt daneben gelegenen für Touristen angelegten Einkaufspassage kann man ganz gut Essen und findet auch alles was man sich an Souvenirs un… Mehr
C
cmre2015
Graz, Österreich
06/09/2015
“Preis/Leistung ok aber in Summe nicht berauschend”
Für 76.- Euro darf man nicht meckern. Lage Top weil direkt ums Eck vom Bund (Promenade mit traumhaften Ausblick auf die Skyline) sodass man am Abend etwas schlendern kann. Hotel selbst wirkt etwas in die Jahre gekommen und die verstaubten Plastikblumen am Gang als Deko sowie die leicht muffigen Tep… Mehr
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102SM
Zürich, Schweiz
12/07/2014
“Gute Lage”
Das Xingyu Oriental Bund Hotel liegt etwas versteckt in einer Seitenstrasse und die Rezeption im 8. Stockwerk muss auch erst mal gefunden werden. Aber dann zeigt sich das Hotel als nette und günstige Unterkunft in recht guter Lage in Shanghai. Die Zimmer sind sauber, die Fenster nicht extrem dicht … Mehr