Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 65 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 65 Bewertungen von Tripadvisor
1
197florians
Köln, Deutschland
11/06/2015
“Top!”
Das Hotel liegt etwas außerhalb von Split, aber man kann Split mit dem Bus in ca. 30 min erreichen (Ticket 1,30€). Podstrana ist ein sehr ruhiger Ort, es gibt lediglich ein paar (gute) Restaurants. Aber auch ein Spielcasino befindet sich in einem Luxushotel in der Nähe. Die Villa Jerkan besitzt … Mehr
S
shirleyd210
Waleska, Georgia
22/06/2019
“BITTE BLEIBEN SIE HIER, SIE WERDEN ES LIEBEN!”
Diese Wohnung ist der ideale Ort, um nach Split, Jeseneice, Omis, Markasa zu reisen. Es ist komplett ausgestattet und sehr komfortabel. Der Sohn des Besitzers Marko ist sehr liebenswürdig und tut alles, um Ihren Urlaub perfekt zu machen. Wir hatten ein schönes Hotel mit einem Balkon mit Blick auf d… Mehr
3
332adelep
24/05/2019
“ Villa Jerkan Ferienwohnungen Podstrana Kroatien”
Absolut fantastische Zeit. . . Die Villa Jerkan befindet sich in einer idyllischen Umgebung. Die Villa Jerkan ist ein wunderschönes, familiengeführtes Apartment und einen Besuch wert. Wir können es kaum erwarten, wieder dorthin zu fahren. Meerblick zum Sterben. Die Leute sind erstaunlich, Jerko Mar… Mehr
E
Eliku
Zürich, Schweiz
06/05/2009
“Tolle Lage am Strand”
Drei Nächte verbrachten wir in der Villa Jerkan, die direkt am Meer liegt. Da es nicht viele Gäste hatte, konnten wir zwischen drei verschiedenen Zimmern auswählen. Wir entschieden uns für dasjenige mit direktem Meerblick und schönem Balkon. Im Zimmer hatte es eine recht gut ausgestattete Küche, ei… Mehr