Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 2875 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Hook
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 2875 Bewertungen von Tripadvisor
P
PuntaLunga2018
12/10/2018
“Wunderschönes Hotel”
Tylney Hall ist ein Hotel, mit viel Charme und Liebe zum Detail! Absolut empfehlenswert, v.a. für Reisende, die sterile Business-Hotels nicht mögen. Man fühlt sich hier in eine andere - wunderschöne - Welt versetzt... Downton Abbey lässt grüßen. :-)
6
641zoranm
15/08/2018
“Schöne alte Dame”
Hotel voller Stil und Geschichte. Interessante, komplizierte Architektur mitten in einem wunderschönen Garten, nicht englisch übergepflegt sondern eher französich romantisch. Unbedingt ausgiebige Spaziergänge unternehmen. Im Haupthaus selber sind die Zimmer authentisch und ringhörig. Unsere Betten … Mehr
T
TomT6180
Hausham, Germany
26/05/2018
“Wohlfühlen wie ein britischer Lord - im Tylney Hall Hotel”
Der Anlass meines Aufenthalts im Tylney Hall Hotel in Hampshire war beruflicher Natur. Ich war dort für 3 Tage und 2 Nächte in der Garden Suite untergebracht und ich kann zusammenfassend sagen: - Unglaublich schöne und beeindruckende Park- und Gartenanlagen, - Lounges, die den Charme eines - in mei… Mehr
A
Adrian S
Kanton Aargau, Schweiz
02/02/2020
“Stilvolles Hotel”
Tylney Hall ist ein altehrwürdiges Herrschaftshaus in welchem mann sich um Jahrzehnte zurückversetzt fühlt. Das Personal ist sehr freundlich und die Zimmer sehr geräumig. Das Essen überzeugt leider überhaupt nicht was der Gesamtbewertung leider einen massiven Abzug bringt.
3
378TinaKpunkt
18/08/2019
“Engl. Herrenhaus”
Großes Hotel mit riesiger schöner Parkanlage direkt neben einem Golfplatz. Gut geeignet als Ausgangspunkt für Ausflüge ins schöne Hampshire. Auto ist aber erforderlich. Außenpool,Innenpool und kleine Sauna. Service beim Frühstück so la-la.