Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 79 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Loano
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 79 Bewertungen von Tripadvisor
S
StefMan86
08/10/2019
“Wunderschöne Anlage”
Wir hatten mit unseren 2 Kleinkindern eine 3-Zimmerwohnung gemietet. Diese ist gut ausgestattet und sehr grosszügig. Die gesamte Anlage ist sehr gepflegt und die Mitarbeiter sind freundlich und zuvorkommend. Zu jeder Wohnung gehört ein Tiefgaragenplatz (inkl. Lift). Der Pool und der Spielplatz ware… Mehr
O
oliverc949
Wangi, Schweiz
23/05/2015
“Super ”
Die Anlage ist super und wird sehr gepflegt. Einzige Verbesserung wäre ein shuttle Service in den Ort. Wir kommen mit Sicherheit wieder. Sehr gute Anlage zum super Preis. Zur Poolanlage muss man sagen das auch hier die Pflege und Sauberkeit sehr ernst genommen wird. Die Bademeisterin sowie das gan… Mehr
K
Kindofgreat
Bern, Schweiz
19/10/2016
“Schöne Anlage”
Schöne Anlage mit gepflegtem Garten, bestehend aus mehreren zusammengebauten Häuserkomplexen. Die Anlage befindet sich mitten in einem Wohnquartier. Zur Anlage gehört ein Swimmingpool, welcher leider nicht beheizt wird und daher im Oktober viel zu kalt war, um darin zu baden. Das fanden wir schade… Mehr
P
Pantheeeer
Trelleborg, Schweden
06/10/2019
“Gut geführtes Ferienresort”
Wir waren für zwei Wochen hier und waren positiv überrascht über das gesamte Management. Die Wohnung war gut und mit allem ausgestattet, was benötigt wird. Der Poolbereich wurde gut gepflegt und gepflegt. Das gesamte Resort ist familienfreundlich und das Personal war hilfsbereit und effizient, wenn… Mehr