Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 2416 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 2416 Bewertungen von Tripadvisor
T
TanjaA465
01/11/2023
“Top Wahl in Kochi”
Ein luxuriöses Hotel, in dem es Gästen an nichts fehlt. Zimmerausstattung sehr gut, wunderschöne gepflegte Gartenanlage, schöner großer Pool, üppiges Frühstücksbuffet mit live counter und vielen warmen, indischen Speisen. Einzig das Fitnesscenter entspricht nicht den europäischen Standards. Überaus… Mehr
J
Jonas L
Bretzfeld, Deutschland
10/07/2022
“Paradisischer Aufenthalt im Le Meridien”
Wir waren 2 Wochen im Le Meridien. Es ist unserer Meinung nach eines der schönsten Hotels in Kochi, direkt am Backwaters gelegen. Das Hotel ist etwas in die Jahre gekommen, aber durch die wunderschön angelegte Natur im Hotel ist das nebensächlich. Als Titanium Mitglied haben wir ein Zimmer auf de… Mehr
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ErikaV1043
07/03/2020
“Zum dritten Mal und wieder begeistert!”
Wir waren wieder im Le Meridien und haben uns - wie immer - super wohl gefühlt. Freundlich, sauber, ein wenig in die Jahre gekommen, bietet das Haus eine wunderbare Abwechslung zum quirligen Tag und indischem Treiben. Pool, gutes Essen, freundlicher Service. Als Belohnung noch eine Massage im schön… Mehr
N
nanimoo
14/10/2019
“Top Service!”
Vielen Dank an Ram Bisht von der Rezeption und Santosh von der Wäscherei! Binnen einer Stunde war meine von Kaugummi verklebte Kleidung wieder tipptopp hergestellt! Das war ein hervorragender Service!!! 👍🏼👍🏼👍🏼