Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 313 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Domain Valloire - Valmeinier
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 313 Bewertungen von Tripadvisor
A
AnneWeg
IJsselstein, Niederlande
17/02/2013
“gute und relativ billige Unterkunft für einen Skiurlaub”
Wir waren für eine Woche im Februar in einem 2-Zimmer Apartment (1 Schlafzimmer) zum Skifahren in der Gegend von Galibier Thabor zu genießen. Les Chalets Valoria liegt direkt über dem Dorf Valloire gelegen. Wegen seiner Lage profitieren Sie von den großartigen Blick auf das Dorf und die Berge. Die … Mehr
V
valeriiie_89
Niederlande
05/11/2015
“Clean and comfy but quite small”
We stayed with four people in an apartment that would be suitable for up to 5 people. I wonder where the 5th person would have to sleep as to me it seemed like a place for two as two of us slept on a couch. Yet I found that this place has the perfect location, clean and offers all you'd need.
K
Kelvin T
Genf, Schweiz
08/04/2013
“Great, easy stay”
The lodging was located a bit up a hill away from the bottom of the telecabines but there are regular shuttles (free); note however they stop at 7.30pm so a dinner in the village centre means a 10 min steep trek up which can be difficult when it's cold, windy and/ or slippery. The reception was wel… Mehr
D
dawlishdreamer899
Dawlish, Vereinigtes Königreich
10/04/2012
“Gut für einen kurzen Aufenthalt”
Es dauerte eine 1-Schlafzimmer-Apartment für 2 Nächte, für eine 5-köpfige Familie. Sehr kostengünstig, aber etwas eng für 5. Lärm draußen am frühen Morgen und einige Stadtzentrum mit leichtem Zugang zu Verhalten draußen in der Nacht. Ansonsten komfortabel genug und alle Einrichtungen, die man brauc… Mehr