Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 501 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Nerja
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 501 Bewertungen von Tripadvisor
H
HDKBremen
Bremen, Deutschland
02/06/2017
“Urlaub”
Schönes Hotel "mitten im Leben", aber ruhig.Ausgezeichnetes kompetentes Personal! Tolle Zimmer. Sehr nahe zu den verschiedenen Stränden. Einziges kleines Manko ist der Frühstücksraum im Keller ohne Tageslicht. Hier ist noch Potenzial nach oben! Das Frühstück wird in Büffetform angeboten(gegen Aufpr… Mehr
U
Ulrich G
Bad Vilbel, Deutschland
27/04/2017
“Klasse”
Das Hotel ist sehr neu. Die Zimmer sind über durchschnittlich gross wie auch Bad und Balkon. Die zwei Einzelbetten sind je 1 Meter breit mit guter Matratze. WLAN ist hervorragend. Das Frühstück ist abwechslungsreich mit Obst, Wurst, Käse und wechselnd Spiegel-oder Ruehrei. Speck etc gibt es auch no… Mehr
F
fraanckl
Mainz, Deutschland
29/01/2018
“Zentral wohnen mit gefühlten 4 Sternen”
Auch wenn das Mena Plaza nur mit 2 Sternen ausgewiesen ist, hat es mehr verdient. Sauberkeit, Freundlichkeit, Dienstleistung wir hier gelebt. Trotz kleiner Umbau-Maßnahmen, die uns bei der Buchung ehrlich angekündigt wurden, war die Geräuschkulisse o.k. zu Fuß konnten alle lohnenswerte Plätze der S… Mehr
R
Rummelinos_2014
Frankfurt am Main, Deutschland
08/06/2017
“2 Sterne Plus”
Recht neues Hotel mitten im Leben von Nerja...das Zimmer war überdurchschnittlich groß...tolle Terrasse...sehr sauber...Schwimmbad auf dem Dach mit schönem Rundblick über Nerja...Frühstücksbuffet abwechslungsreich mit Obst, Müsli, leckeren Kuchen, sowie leckere herzhafte Gerichte...Personal sehr fr… Mehr
A
Anita_Carlo2
Zürich, Schweiz
15/06/2018
“Frühstück leider erst ab 8.30 Uhr / im 1 UG mit Kunstlicht”
Sauber, gute, bequeme Betten, eher kühl eingerichtet (aber nicht modern). Das Personal korrekt, aber eher unpersönliche Atmosphäre. Das Hotel ist mit dem Auto sehr schlecht zu finden und zu erreichen. Trotz Navi haben wir über 1/2 Std. gesucht. Schlussendlich nach 3 x Passanten fragen haben wir … Mehr