Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 1035 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Bled
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 1035 Bewertungen von Tripadvisor
4
407olafs
Köln, Deutschland
01/07/2019
“Sehr schönes Hotel”
Alles etwas älter, aber dafür mit Stil! Super freundliches Personal, insbesondere draußen auf der Terrasse; Bedienung hatte Klasse Wein- und Ginempfehlung für uns. Vielen Dank nochmals. Frühstücksbüffet war reichhaltig und lecker. Der Spa Bereich sah gepflegt aus. Das Hotel hat einen schönen Stra… Mehr
O
Olga H
01/07/2018
“Traditionshotel”
Ein sehr gemütliches und traditionsreiches Hotel mit der ganzen Liste von prominenten Gästen, Zimmer mit super - Ausblick auf den See und Burg. Perfekte Lage für Sightseeing auf Bled See. Gutes Service und Hilfsbereitschaft. Beeindruckender SPA- Bereich.
4
427kw
Zürich, Schweiz
08/04/2018
“Kurzaufenthalt über Ostern - Grand Hotel Toplice Bled!”
Traditionsreiches Haus (Small Luxury Hotel) am See mit entsprechender Einrichtung! Wer einen mitteleuropäischen "Hotel-Einheitsbrei" sucht (und entsprechende Vergleiche machen will) ist hier falsch! Man muss solche Häuser geniessen können! Sehr freundliche, hilfsbereite und kundenorientierte Mitarb… Mehr
R
rr1208
Wien, Österreich
10/09/2024
“Hervorragend für ein oder zwei Nächte”
Sehr charmantes Hotel, fast ein wenig aus der Zeit gefallen mit einer Mischung aus Bell Epoque und Siebzigern. Sehr bemühte Mitarbeiter, sehr gute Auswahl beim Frühstück. Hervorzuheben ist der eigene Outdoor-Badenwreich direkt am See
4
432gretaa
16/08/2024
“Die 5 Sterne erkennt man nur am Preis”
Das Personal war unglaublich zuvorkommend, der Strand ein Traum, das Frühstück war auch sehr gut. Aber leider entsprach unser Zimmer absolut nicht dem, was man von einem 5 Sterne Haus erwartet: es war dunkel, klein, veraltet, der Balkon ohneSitzmöglichkeit ging auf die stark befahrene Straße, dahe… Mehr