Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 43 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 43 Bewertungen von Tripadvisor
M
Moni S
14/10/2016
“Angenehmer Zwischenstopp”
Wunderschöne Zimmer in ruhiger Lage. Mitten im Industriegebiet und doch nicht weit vom Zentrum. Liebevoller Frühstückstisch und sehr freundliches Personal. Merkwürdig nur, dass direkt eine Privatklinik mit im Haus ist oder vom Hotelgang zugänglich.
S
Saskija
Winnenden, Deutschland
09/10/2016
“Nettes Hotel für Kurzaufenthalt”
Wir haben hier zu einer Familienfeier übernachtet. Hotel ist nicht mehr supermodern aber in keinster Weise abgewohnt, wirkt alles sehr "heimelig". Gutes, umfangreiches Frühstück, netter Service. Sehr guter Best Western Standard. Immer gerne wieder.
H
harald_scheibling
Baienfurt, Deutschland
28/09/2017
“Schade”
Das die Rezeption nur bis nachmittags arbeitet. Das Restaurant hat geschlossen, Bar gibt es nicht oder ist auch geschlossen. Schade. Hotel ist in einem guten Zustand, Ausstattung ist ok, hat Tiefgarage. Man könnte mehr draus machen. Unser Aufenthalt war trotzdem ok, Frühstück auch gut, aber kaum Le… Mehr
2
234olivers
Oberhaching, Deutschland
10/04/2017
“Ordentliches Business Hotel”
Wegen eines Termins in Tübingen war ich auf der Suche nach einem Hotel mit Business-Standard und muss sagen, dass ich mich dabei echt schwer getan habe. Erst ein paar Kilometer außerhalb fand ich dieses Best Western Hotel, welches gut mit dem Auto anzufahren war, preislich im Rahmen blieb, nicht ge… Mehr