Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 82 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Santa Cruz de la Palma
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 82 Bewertungen von Tripadvisor
K
Ketrzynski
Heiligenhaus, Deutschland
29/12/2016
“Sehr gute Lage im Altstadt”
Das Hotelzimmer liegt im Altstadt, direkt am Meer und einer lauter Strasse. Zugang zum Meer abgesperrt durch eine Baustelle (neue Promenade) Sehr sauber, sehr nette Frau im Rezeption. Kostenlosen WLAN ,stabil und schnell (Passwort im Rezeption) Mehrere TV Programme (3 deutsche,Sat1,Pro7,Kabel1) Vo… Mehr
E
EdgarN236
12/01/2017
“Gutes Stadthotel”
Direkt an der Uferstraße gelegen, Parkplatz immer in der Nähe, Stadtzentrum gut zu Fuß erreichbar. Ansprüche nicht zu hoch stellen, Preis/Leistung ist perfekt, günstiges Frühstück in der Hotelbar. Ideales Hotel um die Insel zu erkunden.
W
wappel
Linz, Österreich
09/02/2014
“Gute Lage”
Wenn man Santa Cruz de la Palma zu Fuß erkunden will, liegt dieses Hotel sehr gut. Vor dem Hotel sind genügend Parkplätze. Ein paar Schritte hinter dem Hotel ist ein schöner Platz mit Bars und Restaurants. Die Zimmer sind groß genug um zu jausnen und zu schreiben. sicht aufs Meer ist vorteilhaft. D… Mehr
5
534ralfw
Stahnsdorf, Deutschland
31/05/2019
“Urlaub mit Freunden ”
Das hatten wir uns ganz anders vorgestellt. Die Lage ist sehr gut , leider hält die Sauberkeit nicht im geringsten mit. Das Frühstück macht satt. Besser man lässt es. Das das Nachbarhaus gerade eine Baustelle ist blieb uns nicht verborgen ( Lärm). Ebendfalls direkt vor dem Hotel stehen Müll - Flasc… Mehr