Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 107 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 107 Bewertungen von Tripadvisor
A
Arbol01
Kronberg im Taunus, Deutschland
31/01/2019
“Etwas in die Jahre gekommene Anlage, tolles Buffet und Internetzensur”
Ich habe, bevor ich meine Reise angetreten habe, schon einiges über das Benas Garden gelesen. Nichts war eigentlich so, wie ich es gelesen habe. Ich war auf La Palma zwei Wochen lang. Die Angestellten des Aparthotels sind freundlich, das Essen, speziell das Abendessen ist häufig, aber nicht immer, … Mehr
S
simsididi
Graz, Österreich
14/01/2017
“Eine 3 Stern Anlage mit einigen Auf und Abs”
Schwierig zu bewerten. Zum einen muss man bedenken es sind halt nur 3 Sterne.. Ich fang einmal an: Apartments: groß, in die Jahre gekommen, aber sauber. Bettdecken sehr alt und nicht schön - aber sauber. Betten sehr unbequem - hatte quasi die Feder der Federkernmatratze im Rücken. Die Schlafmöglic… Mehr
5
532klausl
Eichenbühl, Deutschland
02/07/2017
“Urlaub La Palma”
Ruhig am Berg gelegenes Apartmenthotel. Etwas in die Jahre gekommen, jedoch freundliches Personal welches bei aufkommenden Problemen hilft. Manche Zimmer haben tollen Meerblick, die gegen einen geringen Aufpreis gebucht werden können.