Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 143 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 143 Bewertungen von Tripadvisor
2
272pegp
16/10/2024
“Dornröschen Schloss”
Es ist ein sehr schönes Schloss. Gute Einrichtung, sehr schöner Wellnessbereich . Der garten wundervoll. Restaurant ist angenehm und das Essen lecker . Das Personal ist bemüht und freundlich. Leider hat das Schloss das gleiche Problem wie alle , es fehlt an Personal . Mit mehr Servicepersonal wä… Mehr
W
Wolfgang S
Gemünden
08/09/2024
“Zufrieden!”
Schöne ruhige Lage, Parkplätze, Umgebung könnte etwas gepflegter sein. Grosse Zimmer mit Kühlschrank! Leider nur Badewanne ohne Einstiegsgriff. Nettes, hilfsbereites Personal. Gutes Frühstück mit frischgebackenem Vollkornbrot!
G
goldfinger0
Berlin, Deutschland
26/05/2024
“Gutes Preis/Leistungsverhältnis”
Ein sehr ruhig gelegenes Schloss-Hotel mit noch etwas Schlossatmosphäre, großen Zimmern. Die Inneneinrichtung mag nicht jedermanns Geschmack sein, habe aber prima geschlafen. Frühstück ist gut und kann in verschiedenen Räumen eingenommen werden. Der Clou dieses Hotels ist aber der riesige, teilweis… Mehr
H
HippeSchripe
16/09/2024
“eine Kleinigkeit und eine kleine Kleinigkeit machen dann doch eine große Sache”
eine Kleinigkeit + Kleinigkeit keine optimale Parkplatzauszeichnung - wenn man ein Zimmer bucht (in diesem Fall langfristig), wäre es schön wenn die vielen Spinnweben nicht mehr da wären - fehlende Kommunikation mit dem Gast, wenn man den WLAN Schlüssel nicht an der Rezeption abfotografiert, wird e… Mehr