Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 391 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet St Martin Aux Chartrains
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 391 Bewertungen von Tripadvisor
A
Alex D
07/07/2024
“Freundliche Gastgeber in einer wunderschönen, abgeschiedenen Lage”
Hervorragender Service, Essen und Atmosphäre. Wir genossen ruhige Abende mit der französischen Landluft und schöne Landschaft. Das Personal war sehr freundlich und freundlich. Dies ist eine abgeschiedene Lage, also erwarten Sie nicht, zu Fuß zum Einkaufen. Es ist eine Flucht vor all dem.
R
robymil
Altwies, Luxembourg
31/01/2012
“Ruhige Lage”
Das Mercure befindet sich in einem großen gepflegten Park, etwa 15 Autominuten von den Stränden Deauville und Trouville entfernt. Die teils renovierten Zimmer sind für französische Verhältnisse sehr gross, mit Bad und separatem WC. Das Housekeeping könnte sich etwas mehr Mühe beim Reinigen der Zimm… Mehr
C
CHildegard
Düren
22/08/2013
“Zwischenübernachtung”
Haben das Hotel aufgrund seiner autobahnnahen Lage ausgewählt. Es ist insgesamt Durchschnitt, das Restaurant hat uns nicht gefallen, die Freundlichkeit ließ zu wünschen übrig. Dafür war das Zimmer sehr bequem