Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 29 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 29 Bewertungen von Tripadvisor
H
Hans E
Linz am Rhein, Deutschland
14/09/2018
“Ideal für Durchreisende”
Auf der Fahrt nach Warschau oder Allenstein idealer Übernachtungsort nahe der Autobahn. Sehr ruhig gelegen, in einer parkähnlichen Landschaft, großer Parkplatz hinter(!) der Anlage (also sicher). Großes Zimmer, unspektakulär, sauber, sehr gutes Frühstück, Das Essen im Hotelrestaurant ist zufrieden… Mehr
N
NK53
Köthen (Anhalt), Deutschland
17/10/2010
“Ruhiges, verkehrsgünstiges Hotel am Rande von Poznan”
Das Hotel liegt sehr verkehrsgünstig nur wenige Minuten zur Autobahnabfahrt und direkt an der Srtasse Nr 5 Poznan-Wroclaw. Trotzdem gibt es absolut keinen Verkehrslärm. Das Hotel liegt ruhig am Waldrand. Die zimmer sind komfortabel eingerichtet. Das Fernsehprogramm ist auf deutsche Kunden ausgerich… Mehr
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461gabrielek
Berlin, Deutschland
07/10/2018
“Gut für eine Nacht”
Ruhig gelesen, groß, etwas in die Jahre gekommen, aber noch nicht überaltert bietet sich dieses Hotel an für Dienstreisen mit Konferenzräumen, für Durchgangstouristen, die nicht in Poznan selbst übernachten wollen. Rezeptionisten freundlich, Kellner desinteressiert, Frühstück dürftig, Restaurant mi… Mehr
N
NK53
Köthen (Anhalt), Deutschland
18/01/2014
“Nachlassendes Niveau”
Das Hotel bietet sich an wenn man nicht unbedingt nach Poznan hinein will. Die Zimmer sind geräumig und ruhig. Parkkapazitäten sind auf dem hoteleigenen Parkplatz ausreichend vorhanden. Die ausgewiesene Sauna ist klein und wurde für nur zwei Personen für andere Gäste blockiert. Im Restaurant gab es… Mehr