Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 71 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Shenzhen
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 71 Bewertungen von Tripadvisor
A
ahmad s
Baku, Aserbaidschan
17/04/2018
“Gute Lage”
Die Zimmer sind geräumig und im Allgemeinen in gutem Zustand und akzeptablen Niveau von Einrichtungen und Annehmlichkeiten. Satelliten-TV ist meist chinesisch, aber wenige englische NEWS- und Unterhaltungskanäle sind ebenfalls verfügbar Der Hauptvorteil ist, dass das Hotel in der Nähe von Sea World… Mehr
K
kirilmhs
Minsk, Weißrussland
20/11/2016
“Ok Hotel für Geschäftsreisende”
Wir waren in einem 2 - Zimmer Suite zu einem Sonderpreis (wegen einladend Company) das war akzeptabel für Shenzhen. Obwohl die rackrates sind zu hoch für die Qualität ab RMB 900 pro Nacht. Die Suite war sehr geräumig, mit Balkon und alles, was man erwarten würde von einem Business 4 - Sterne Hotel,… Mehr
M
Marianne S
Blumenau, SC
19/08/2014
“Ein gutes Hotel, in einer guten Lage”
Es ist ein gutes Hotel in einer guten Lage. Es ist in der Nähe der U-Bahn Station, Restaurants, der Sea World Park, das ist sehr gut, wenn Sie alleine unterwegs sind mit Kindern. Das Personal ist nett, aber es ist vielleicht sehr schwierig, sich zu verständigen, da nur wenige Leute dort sprechen En… Mehr
S
Steffen S
Kornwestheim, Deutschland
02/12/2018
“Solide”
Der Hotel- und Tagungskomplex liegt sehr nahe an der Sea World und der U-Bahn. Da es im riesigen, langgezogenen Shenzhen kein wirkliches Zentrum gibt, kann man die Qualität der Lage schlecht bewerten. Der Empfang war typisch chinesisch (spröde, offiziell und in kaum verständlichem Englisch), hat ab… Mehr
T
takemetigerlily
18/10/2016
“Exzellent für Geschäftsreisen”
Gutes Hotel für Geschäftsreisende, es ist schließlich ein Convention Center. Nicht für Luxus, reichlich Annehmlichkeiten, aber super Service für alles an der geschäftlichen Seite. Sie gingen ein Menü für unsere Bankett- und wir hatten eine tolle Übernachtung in einer der schönen Ballsäle.