Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 126 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 126 Bewertungen von Tripadvisor
R
Revannn
02/06/2013
“Ausgezeichnetes Gasthaus für preisbewusste Reisende”
Das Gästehaus ist sehr zentral gelegen. Zu Fuss erreicht man innerhalb von 5-10 Minuten zwei U-Bahn Stationen, die zwei grössten Paläste der Stadt, die Touristenmeile Insadong und die Haltestelle des Flughafenbusses. Da es aber in einer kleinen Strasse etwas abseits der Hauptstrasse liegt, ist es N… Mehr
S
Sevanny S
Tangerang, Indonesien
22/01/2018
“Sauber, komfortabel, man fühlt sich wie zu Hause”
Dies ist unser 3. Mal hier. . 2011 , 2015 , und jetzt 2018 . Der Eigentümer, sein Sohn, und sein Bruder sehr hilfsbereit. . Yim's House in der Nähe Changdeokgung. . das Zimmer ist sauber und komfortabel. Meine Familie und ich würde gerne wieder hier übernachten, wenn wir in Seoul.
D
drarunnayak
mumbai
12/12/2010
“Perfekt für preisbewusste Alleinreisende ”
Saubere Zimmer. Sehr hilfreiche und freundliche Besitzer. Viel Interessantes in Nähe. Zu Fuß (600 m) mit der U-Bahn zu erreichen mit den orange und lila Linien. In der Nähe zweier großer Paläste. Perfekt für preisbewusste Alleinreisende!!
T
toeightycountries
München, Deutschland
02/05/2010
“Guest House in guter und ruhiger Lage”
das Gästehaus liegt in einer ruhigen Seitenstraße zwischen den Königlichen Palast und dem Königlichen Schrein in der Nähe einer U-Bahn-Station. Der Flughafenbus hält direkt vor dem königlichen Palast (250 m). Die Zimmer sind mit Außenfenster, Klimaanlage, Heizung, TV, Schreibtisch und sep. Bad mit … Mehr
Z
Zenkiboy
Las Pinas, Philippinen
02/12/2016
“Großartig Korea Erfahrung”
Meine Freundin und ich waren letzten November nach Korea 20 bis November 26 , 2016 . Wir waren der Meinung der Buchung via Airbnb aber eines meiner officemates empfohlen Yim's Haus und so buchten wir ein Zimmer dort. Wir konnten nicht sofort zu finden das Hotel zu finden aber letztendlich haben wir… Mehr