Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 83 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 83 Bewertungen von Tripadvisor
T
Troemel
Frankfurt am Main, Deutschland
07/11/2017
“Ein Juwl mit traumhaftem Blick!”
Eine kleine Fereienanlage oberhalb Albufeiras mit einem wunderschön geschützten Pool, zauberhaften Garten und liebevollem Service. Die beiden Angestellten Rosanna und Luda sind zwei wahre Schätze. On top hatte ich Ende Oktober noch strahlend blauen Himmel bei über 25 Grad. Da kann mein Fazit nur la… Mehr
R
rassh510
Kronberg im Taunus, Deutschland
16/08/2015
“Chill-out week in der besten Lage Albufeiras mit Großfamilie”
Sehr entspannend, super Blick, beste Lage, ruhig, sehr sauber, jederzeit wieder! Wir hatten Gelegenheit, in der alten Mühle zu übernachten: ein traumhaftes Gebäude mit einem überragenden Blick über Albufeira und die Küste.
S
SaschaB1969
30/11/2014
“Wohlfühl-Urlaub für entspannte Menschen”
Bem Parece ist eine kleine Ferienanlage in Albufeira, nicht weit vom Stadtzentrum entfernt. Hier fühlt sich wohl, wer als Selbstversorger Land und Leute kennenlernen möchte. Im Gegensatz zu vielen anderen Ferienwohnungen oder -häusern, in denen man alles selbst machen muss, gibt es hier aber regelm… Mehr
M
Mark M
Heidelberg, Deutschland
10/10/2014
“Toller Service mit herrlichem Ausblick!!”
Bem Parece im Oktober 2014 - Glück mit dem Wetter und der persönliche und liebevolle Service durch die Angestellten Rosanna und Luna machten den kurzen Urlaub zu einem entspannenden Aufenthalt. Vom Garten und vom Dach des Haupthauses hat man einen wunderbaren Ausblick über Albufeira bis hin zum Me… Mehr
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B-Entchen B
Frankfurt am Main, Deutschland
16/03/2014
“Kurzurlaub im Bem Parece”
Wir waren mit phantastischem Wetter im Bem Parece und konnten den großzüggen Balkon nutzen. Die Lage ist sehr gut, die Altstadt und der Strand sind gut zu Fuß erreichbar. Die Anlage ist sehr ruhig und hat einen schönen Garten mit einem schönen Blick auf Albufeira. Der Empfang durch die Besitzerin, … Mehr