Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 242 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Banjol
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 242 Bewertungen von Tripadvisor
H
Heinrich K
28/10/2024
“Traumhaftes Hotel”
Ein sehr schönes, gut geführtes Hotel, welches sehr viel wert auf das Wohlbefinden seiner Gäste legt. Wir hatten eine tolle Auszeit als Familie, jeder kam auf seine Kosten, Vom Strand über den SPA bis zum Billiard, Tischtennis und Gaming und vieles mehr... Die Küche war auch besonders vielfältig m… Mehr
S
Susan E
26/10/2024
“Schönes Familienhotel mit tollen Strand”
Das Hotel ist modern eingerichtet, es ist sehr Familienfreundlich, die Kinder haben hier viele schöne Möglichkeiten sich auszutoben oder kreativ zu sein. Zimmer und Strand sind sauber und in einem gepflegtem Zustand. Das Buffet war reichlich und vielfältig.
H
hrvatroni
Österreich
18/10/2024
“Für Kinder ein Traum!”
In der Nachsaison ( Oktober) verbrachten wir hier wunderbare Tage in diesem Hotel, vor allem unsere 3 Kinder liebten es !! Beim check in schon eine freudige Überraschung , wir bekamen ein kostenloses UP Grade Zimmer mit Meerblick- ein Traum ! Beim Aufwachen schon Blick auf das Meer und die Stadt … Mehr
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AndreasG3211
26/09/2024
“Wunderschönes Kinderhotel”
Sehr schönes Hotel, besonders für Kinder bis ca. 6-7 Jahren geeignet. Viele Spielmöglichkeiten und Betreuung für Kinder. Auch noch Ende September sehr schön und warm genug fürs Meer (inkl. gepflegter, feiner Sandstrand direkt vorm Hotel)