Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Gut
Basierend auf 36 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Kharga
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 36 Bewertungen von Tripadvisor
E
Ernst K
Wien
19/04/2012
“Erholung nach Wüstentour”
Nach einer Tour durch die Oasen von Siwa - Baharia - Schwarze und Weiße Wüste - Farafra - Dachla und einer anstrengenden Piste zu den Römerkastells Umm El Dabadib und Ain Al Lebekha landeten wir glücklich im Sol Y Mar Pioneer. Wir genossen den gut gereinigten Swimming Pool und die schöne Lage des H… Mehr
R
reppi
Hinterzarten, Deutschland
05/08/2007
“einziger Gast im Hotel -alles war in Betrieb”
auf einer Wüstentour im Jeep von einer Oase zur anderen machte ich Station im Sol y Mar. Trotz dass ich der einzige Gast war (Nebensaison, sehr heiß) war alles in Betrieb und die Direktion kümmerte sich rührend um mich. Es war der einzige passable Ort um in Kharga zu wohnen, die anderen Hotels sind… Mehr
V
VelshedaBasel
Basel, Schweiz
17/01/2011
“Grosser Klotz, aber insgesamt o.k.”
Ein riesiges Hotel, das wahrscheinlich nie ausgebucht ist - ausser uns vier war nur noch eine weitere kleine Gruppe dort. Entsprechend wirkt alles recht verloren und kühl. Aber beanstanden kann ich nichts. Die Zimmer waren sauber, das Personal sehr nett, Abendessen und Frühstück waren nichts besond… Mehr
I
ironman97
Kairo
21/07/2011
“Gute Bleibe nach einer Wuestentour”
Wir haben das Hotel Sol Y Mar Pioneers während einer Oasentour (Baharia - Dachla - Kharga - Fayoum gebucht. Das Zimmer sowie Personal und Essen waren absolut in Ordnung und ueber dem normalen oasen Standart. Wir wuerden das Hotel uneingeschränkt empfehlen, zumal es an guten Alternativen scheitert. … Mehr
W
Wuestenfuchs01
Steinen, Deutschland
17/07/2011
“In Ordnung”
Das Hotel ist sauber, recht einfach, aber die Mahlzeiten sind sehr gut! Es gibt keine bessere Alternative in Kharga. Es ist sehr zentral gelegen, man kann das Museum Khargas zu Fuss erreichen. Kharga hat eine kleine Eigenheit, man muss immer in Begleitung eines Polizisten unterwegs sein. Man kann s… Mehr