Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 10 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Keystone - Co
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 10 Bewertungen von Tripadvisor
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Rosemary S
Dallas, Texas
19/06/2017
“Super Unterkunft!”
Wir waren auf der Suche nach etwas weit weg von allem aber nahe genug Dinge zu tun, diese Wohnanlagen waren genau das, was wir wollten! Die Wohnungen sind aufgebaut Quadruple Einheiten, und waren leicht zu erreichen. Die Wohnung selbst war geräumig und perfekt ausgestattet. Es war mit allem ausgest… Mehr
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Rob Y
Melbourne, Australien
11/01/2017
“Perfekte Lage”
Die Fallensteller Apartment 31 hat alles. Die Aussicht, die Lage, gemütlich und ein Spa auf der Terrasse. Kurzer Fußweg zum Dorf, leicht Ski Zugang, sauber und warm. Wir haben nichts auszusetzen. Tolles Preis/Leistungsverhältnis. Die Küche ist gut angelegt, Kabel-TV, Skischrank und komfortable Couc… Mehr
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Ahecrod A
27/07/2016
“Sauber, entspannend, perfekt Sommer Kurzurlaub”
8750 ist ein Erdgeschoss 2-Schlafzimmer Unterkunft. Es war sauber und hatte alles, was man braucht, ist die Küche. Wir hatten zwei Familien wohnen und es gab genug Platz. Es war in der Nähe von allem, aber es liegt eingebettet zwischen genug, dass wenn wir saßen auf der Terrasse im Freien wir hatte… Mehr
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etwil
Madison, Alabama
27/02/2012
“Tolle Lage”
Mein Mann und ich waren in einem 1 Schlafzimmer Fallensteller Crossing Ferienwohnung in Keystone und hatten einen tollen Aufenthalt! Die Wohnung war bei der Ankunft sehr sauber und hatte alles, was wir für unseren Aufenthalt. Die Küche war klasse und sparte uns Geld, indem sie zu essen, wenn wir ni… Mehr