Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 878 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Inle See
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 878 Bewertungen von Tripadvisor
P
PundB
Bonn
05/02/2018
“Wunderschön! Die Perle am Inlesee!”
Das Inle Princess Resort ist ein wunderbares Hotel am Inlesee. Es ist im traditionellen Stil mit viel Teak gebaut. Wir hatten eine große und bis in Detail liebevoll gestaltete Suite mit Blick auf den See, es gibt sogar ein Fernglas zum Beobachten der Seevögel. Die Hotelanlage ist großzügig und schö… Mehr
E
Ethnofoxy
Klosterneuburg, Österreich
07/11/2017
“einfach traumhaft”
Das IPR liegt im Norden des Sees im "Schilf"-Gürtel versteckt. Dadurch erreicht der Motorenlärm der ab 7h über den See knatternden Langbote das Hotel nur noch gedämpft. Die Boote für die eigenen Gäste müssen ca. 150m vor dem Hotel den Motor abstellen und ein Einbeinruderer steigt zu. Die Anlage is… Mehr
N
nicegabi
München, Deutschland
08/03/2018
“Sehr zu empfehlen!”
Die Lage dieses Hotels ist wirklich einzigartig schön. Ab dem Schilfgürtel wird man von Einfußfischern in totaler Ruhe zum Hotel gebracht. Wir hatten für die ersten Nächte ein Mountain View Zimmer gebucht mit einem netten und ruhigen Blick zum Fluss. Nach einer Nacht außerhalb des Hotels wegen eine… Mehr
G
GKonovalenko
Amboise, Frankreich
27/01/2018
“einzigartig schön”
Eine sehr schöne Lage hinter dem Schilfgürtel schirmt etwas vom Lärm auf dem See ab. Die Anlage ist ausserordentlich schön und ruhig. Wir hatten einen Bungalow in der ersten Reihe zum See (Schilfgürtel). Eine kleine Terrasse ist bequem zum Sonnenbaden oder einfach die Aussicht geniessen. Das Zimmer… Mehr
M
Mickey582014
Hamburg, Deutschland
16/11/2017
“Lake View ???”
Als wir ankamen,waren wir erst sehr enttäuscht:hatten Lake View gebucht aber hatten nur einen Lotusteich mit einem kleinen Seite Kanal vorderen Terrasse.Auf nachfragen sagte uns die Mitarbeiterin:als das Hotel 1996 gebaut wurde,konnte man den See noch sehen aber durch den sinkenden Grundwasserspieg… Mehr