Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 70 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 70 Bewertungen von Tripadvisor
Q
Quest29622397577
USA
13/06/2024
“Sehr empfehlenswert”
Ich war mit meiner Familie für 3 Nächte hier, der Service war fantastisch, ein großes Dankeschön an Herrn Ehab, er hat dafür gesorgt, dass wir uns wie zu Hause fühlten 🙏🙏🙏. Herr Omel und Herr Peter waren großartig, sie haben unser Hühnchen ganz einfach zubereitet Die Küchen- und Servicegruppe waren… Mehr
F
familytravelfor3
09/06/2024
“Wir werden zurück sein”
Die Zimmer waren wunderschön und hatten eine schöne Terrasse. Der Pool war sehr sauber und einladend und das Personal war außergewöhnlich und immer da, um sicherzustellen, dass wir uns wohl fühlten. Das Hotel verfügt über einen Privatstrand mit bequemen Stühlen und Schatten. Wir werden auf jeden Fa… Mehr
P
Perihan O
24/11/2023
“Tolles Hotel”
Alles war großartig und das Personal war sehr hilfsbereit. in zentraler Lage. Sie werden bei Ihrem Besuch von diesem Hotel begeistert sein. Es gibt auch großartige Speisen und Getränke am Strand. Es hat mir so gut gefallen, dass ich dieses Hotel wieder wählen werde. Der Pool ist riesig und es gibt … Mehr
K
Kim M
13/08/2013
“Als Unterkunft okay ...”
Das Hotel ist okay, wenn man nur einen Platz zum Schlafen braucht. Es war sauber, obwohl die Matratzen nicht bequem waren ... Es gibt nur wenige TV-Kanäle und das Essen war zwar teilweise in Ordnung, schmeckte teilweise aber auch wirklich schlecht ... Beeindruckt hat uns die Lage der Unterkunft, ma… Mehr
H
HebaAttia
cairo
23/06/2013
“Wirklich sehr gutes Hotel für junge Leute (Strand und Swimmingpool)”
Dieses Hotel bietet eine sehr gute Lage in Na'ama Bay sowie einen perfekten Swimmingpool und Strand. Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis für junge Leute. Ich empfehle jedem, der ein Hotel in Scharm El-Scheich zu einem guten Preis mit Strand und Swimmingpool sucht, das Kanabesh Hotel.