Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 41 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Naumburg
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 41 Bewertungen von Tripadvisor
V
viomor26
19/12/2022
“Wochenende in wunderschönen Ambiente”
Unser Ziel war der Advent in den Weinbergen um Naumburg und Bad Kösen am 17. + 18.12.22. Da wir schon öfter im Frühjahr und Sommer das Saaletal und Bad Kösen bereist haben durften wir feststellen, dass dieses auch im Dezember bei -14 Grad sehr reizvoll ist. Im Mutigen Ritter waren wir bereits zum … Mehr
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28ramonar
15/08/2021
“Familientreffen”
Wir waren mit 9 Familienmitgliedern im Juli übers Wochenende Gast in dem historischen und liebevoll eingerichteten Haus. Sehr freundliches und aufmerksames Personal, das auch Sonderwünsche möglich gemacht hat. Das Frühstücksbufett war reichhaltig und eine gute Stärkung für die Wanderung in Weinberg… Mehr
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Rainer_Andrea
Bernau, Deutschland
19/07/2021
“Nur eine Nacht....”
da wir nur auf Durchreise waren . Unser Zimmer war überraschend geräumig. Dafür brauchte man im Bad schon eine gewisse Wendigkeit auch wenn wir beim einchecken auf einen erhöhten Duscheinstieg hingewiesen worden sind. Das Frühstück enthielt so ziemlich für jeden Geschmack etwas ! Fisch und eine rei… Mehr
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347monikah
Stuhr, Deutschland
12/10/2022
“mehr Schein als Sein….”
Zimmermöbelierung, alt, aber o.k, Bad sehr klein, die Toillette ist unten schwarz, muß sauberer sein. Wir haben außerdem auf die Zimmerreinigung verzichtet. Hier wäre es aber nett gewesen, wenn man sich dafür bedankt hätte! Haben wir in anderen Hotels bekommen! Zumindest muß es dann auf der Webseit… Mehr