Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 216 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Saint-Pierre-Quiberon
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 216 Bewertungen von Tripadvisor
B
bearbearCornwall
cornwall
26/10/2012
“einfach, aber alles, was man braucht”
sehr sauber und einfach, aber alles, was man braucht, ist hier. Die Kinder Betten in der Nähe von uns, aber weit genug weg war und man konnte die Tür dazwischen in der Nähe und sie für die Privatsphäre. Das Personal war sehr freundlich intakt konnten nicht genug für Sie tun. Sehr praktisch für die … Mehr
M
Mikael C
Jonkoping, Sweden
09/08/2014
“Good for traveling with kids”
Good location and good facilities (pool) suitable for traveling with kids, and not wanting to spent a fortune just to get 500 m or so closer to the beach. Not the cleanest apartment or facilities but for the overall value/experience I would certainly stay at Maeva again.
L
Lucette d
Montreal, Kanada
16/09/2014
“Perfect but no towels!”
We have stayed one night in this apartment-hotel, which was perfect for comfort, calm neighborhood, but but but the hotel ask 7 euros to get some towels! This is ridiculous. And cheap attitude. It's probably ok to pay for beach ou swimming pool large towels but we should at least have free avail… Mehr
J
jocov
uk
22/08/2006
“Basic, fair value accommodation”
The studios are compact. Bunk beds as soon as you walk in to the front door are opposite the bathroom. There is also a quite comfortable double sofa bed. Each room has a balcony with a table and chairs and inside there is also a round table and chairs. The kitchen unit is small but well-equipped. T… Mehr