Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 5 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre guter Reinigungsservice
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 5 Bewertungen von Tripadvisor
K
Krizzyboy89
10/11/2016
“Tolles Villa!”
4 Villa ist im Besitz von einem privaten Eigentümer. Gute Lage im Zentrum von Yaiza. 20 minuten vom Flughafen und dem Capital City. Villa ist sauber, groß, verfügt über einen eigenen Pool, schöne Zimmer, Badezimmer und Garten. Supermarkt ist gleich um die Ecke. Großartiges Hotel für Leute, die gern… Mehr
G
GEOFFB170
Bollington, Vereinigtes Königreich
15/12/2013
“Geoff & Ann”
We recently stayed at these Villas and they are excellent.We were met by the very friendly owner Tatiana who showed us round.The villa was very clean and tidy,the rooms spacious and the kitchen had every conceivable appliance you could need .......and more!The villas are close to a local supermarke… Mehr
T
Tony G
20/04/2013
“Sehr komfortabel”
Wir haben in den Villen mit Selbstversorgung Yaiza für zwei Wochen nachdem wir auch Halbpension Möglichkeit der Übernachtung mit Frühstück und Abendessen im angeblich super Casona de Yaiza Restaurant organisiert werden. Das Restaurant ist aber nicht ausgezeichnet. Sehen Sie auch unsere separate Kri… Mehr