Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Gut
Basierend auf 246 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Jackson - Ms
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 246 Bewertungen von Tripadvisor
S
Schmilli
Alt Meteln
06/06/2014
“Mit der Hotelkette macht man keinen Fehler”
Die Zimmer waren sauber und ordentlich. Das Personal war freundlich und das Frühstück gut. Es gibt auch einen Pool - leider war dieser geschlossen, weden der Tornadowahrnung. Unser Zimmer war zur Straße
T
traveler-cc10
Graz, Österreich
11/04/2012
“Sehr gutes La Quinta!”
Nach unseren negativen Erlebnissen im La Quinta Inn in St. Louis wurden wir im La Quinta Inn in Jackson sehr positiv überrascht. Das Hotel liegt in der Nähe der I-55 aber da im hinteren Block lag, hörten wir keinen Straßenlärm. Das Zimmer war groß, hell und freundlich möbliert. Die Sauberkeit war a… Mehr
R
roha150
Wien, Österreich
24/06/2015
“Roch komisch”
Das Zimmer im La Quinta war geräumig und es war so gut ausgestattet, wie andere Inns auch. Allerdings ist alles alt und abgewohnt, es gibt wenige Steckdosen, das WLAN ging im Zimmer nicht und in der Dusche war Schimmel. Was wirklich unangenehm war, war der üble Geruch im Zimmer, der auch nach länge… Mehr