Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 99 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre guter Reinigungsservice
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 99 Bewertungen von Tripadvisor
C
chao_phraya22
Krefeld, Deutschland
09/07/2019
“✨liebevolle Gastgeber, hervorragendes Frühstücksbüffet ”
Wir waren 9 Nächte im Avra und können über nichts meckern. Das Frühstücksbüffet ist herrlich, es gibt jeden Tag etwas anderes aus der griechischen Küche. Liebevoll und selbstgemacht, was man auch schmeckt. Das Zimmer ist geräumig mit Balkon. Kleines Badezimmer, was uns jetzt nicht störte. Parkplä… Mehr
J
JeremiasR95
05/07/2017
“Nettes, sauberes, kleines Hotel. Gute Preis-/Leistung, üppiges Frühstück.”
Einfache, aber sehr gut gepflegte Unterkunft. Bequeme Betten, wir hatten einen netten Balkon mit schöner Aussicht auf das Meer. Etwas kleines, aber ausreichendes Bad. Die Pension wird freundlich und familiär geführt, morgens gibt es ein für griechische Verhältnisse sehr üppiges und leckeres Frühstü… Mehr
B
birgit s
Griechenland
20/08/2016
“Frau”
Wir waren eine Nacht im Avra. Kleines Familien Hotel das wohl neu renoviert ist. Bad und Zimmer sehr klein aber sehr sauber und ordentlich. Die Inhaber sehr freundlich und zuvorkommend. Leider muss für die Air Condition extra bezahlt werden. Ansonsten ist der Zimmerpreis absolut in Ordnung .
B
Blibi
Linz, Österreich
14/11/2016
“Schlicht und einfach”
Zimmer nur über viele Stufen (mit dem Gepäck wird geholfen!) erreichbar. Zimmer und Bad sehr klein! Kleiner romantischer Balkon. Klassisches Frühstück mit allerdings furchtbaren Kaffee! Alles sehr Sauber und sehr hilfsbereite Gastgeber!