Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 56 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 56 Bewertungen von Tripadvisor
K
kristelf286
Fort Mill, South Carolina
24/01/2023
“Beautiful and Well Kept!”
The hotel is beautiful and very clean. The people who work here are top notch and very kind. We enjoyed the breakfast buffet each day as well! We didn’t have any issues and the rooms were cleaned each day. Thank you! We plan to return next time we’re in Santa Cruz.
I
irish_gt2
Weihnachtsinsel, Australien
01/11/2007
“Überdurchschnittlich”
Kein 5-Sterne-wie in der Werbung gepriesen, es ist eher ein 3-Sterne-Hotel. Die Zimmer sind sehr schön, geräumig und sauber. Das Essen im Restaurant ist nicht so toll. Ich habe mich gut umgesehen eines der besseren Hotels in Santa Cruz.
T
TravelingDel
New York
20/04/2013
“Nur okay”
Wir waren hier für eine Nacht während einer Geschäftsreise. Ich würde es als 5 Sterne Hotel. Vorteile: große Zimmer, guter Internetzugang. Nachteil - sehr alt und Fitnessstudio, sehr wenig Charme, so Lage. (10 Minuten zu Fuß vom Hauptplatz.) Das Personal war nicht besonders freundlich oder hilfsber… Mehr
C
charles7
Madrid, Spanien
12/08/2007
“Nur ok”
Santa Cruz ist eine schöne Stadt, die man unbedingt besuchen sollte. Es gibt nicht wunderschönen Orten (wie in Potosí oder Sucre). Wenn Sie also nicht haben hierher zu kommen, bleiben Sie dem Hotel fern. Das Best Western ist ein 3-Sterne-Hotel, zentral gelegen, man kann zu Fuß zum Hauptplatz.… Mehr