Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 37 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 37 Bewertungen von Tripadvisor
U
Udiesel
08/09/2014
“Perfekt für Familien”
Wir hatten ein schön geräumig, sauber 2 Bett Apartment. Balkon von Master Schlafzimmer und Lounge mit Blick auf den Pool. Es gab einen Hauptpool und einen Babypool, beide waren spitze, geöffnet bis 9 Uhr abends. Die Apartments sind von Hotel Tamarix, die Ihnen Zugang zu ihren Einrichtungen, Unterha… Mehr
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Macka959
Kendal, Vereinigtes Königreich
26/07/2013
“Angenehmer Aufenthalt”
Ich war im Sun Beach Resort im Juli für 2 Wochen mit meiner Frau und 4 Kindern im Alter von 13, 12, 10 und 6. Wir haben im Tamarix Hotel, das auch das Sun Beach Resort verwaltet abgesetzt. Die Rezeption ist rund um die Uhr und alle dort schienen sehr hilfsbereit. Sie luden wir unsere Koffer ins Ho… Mehr
A
AysenU_12
London
04/09/2012
“Toller Urlaub”
Wir waren gerade für 10 Tage im Sun Beach Apartments. Die Goald wir hatten, war groß, sehr sauber und tolle Lage. Würde wieder dort absteigen, perfekt für einen Pool und einen Strand Urlaub mit Kindern. Der kleine Pool neben dem Apartment war in Ordnung, aber Kinder bevorzugten Taramix's Pool. Pool… Mehr
W
WorthingYaki
Worthing
03/08/2013
“OK Urlaub”
Die Appartements sind in Ordnung es roch ein wenig seltsam wenn Sie zum ersten Mal betraten sind aber in Ordnung. Das Essen im Tamarix Hotel ist in Ordnung. Das Frühstück beinhaltet Rühreier, Würstchen und Speck, die nicht immer die Norm in Spanisch ist Hotels. Swimming Pool auf Ihr Apartment direk… Mehr