Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 751 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Wych Cross
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 751 Bewertungen von Tripadvisor
P
paulabrown123
Crawley, Vereinigtes Königreich
28/07/2017
“Unsere Hochzeit!!”
Wow! ! Was kann ich sagen, dass es bis auf unglaublich! ! Das gesamte Personal im Roebuck r so hilfsbereit und freundlich. Von dem Tag, an dem wir je 1 Straße gingen in an einer belebten Mittagszeit zum nachfragende, wenn sie statt Hochzeiten oder nicht, wurden wir von Alaina, die war so freundli… Mehr
C
Crocoveller
Hessen, Deutschland
09/10/2018
“Einfaches, aber nettes Hotel”
Das Roebuck liegt an einer Straßenkreuzung mitten im Wald unweit unseres Reisezieles, der BlueBell Railway. Ein schmucker Bau, der durch den kleinen Garten noch einladender wirkt. Das Restaurant ist sehr rustikal gehalten, gut passend als Landgasthof. Das Gebäude selbst ist fürchterlich verwinkelt… Mehr
V
Vejaheja
Weilheim, Deutschland
03/05/2016
“Gutes Preis-Leistungsverhältnis in schöner Gegend”
Sehr nettes, sauberes typisches Hotel mit gutem Restaurant. Gepflegter Garten, sehr angenehm englisch möbliertes Restaurant und Bar mit bequemen Sitzgruppen. Auch in der Bar kann man sich Essen bestellen. Meist freundliche und zuvorkommende Bedienung, reichhaltiges gutes Frühstück (bis aufs Rührei)… Mehr
W
wanze1958
Escazu, Costa Rica
28/12/2012
“gutes Mittelklasse Hotel mit ordentlichen Preis Leistungsverhältnis”
Das Hotel liegt etwas außerhalb von Forest Row. Die Zimmer sind ordentlich, klein, aber gemütlich. Bequemes Kingsize Bett, Flatscreen TV, Telefon, kostenloses W-lan mit guter Geschwindigkeit und vor allem ruhig gelegen. Wir hatten Zimmer 102 welches auf der Rückseite des Hotels liegt. Einzig eine H… Mehr
S
SolveighT
Wiesbaden, Deutschland
21/10/2016
“Ok, für den Preis...”
Das Roebuck liegt an einer Strassenkreuzung - die Zimmer sind dafür aber erstaunlich ruhig, was die Aussengeräusche angeht... Unsere Zimmernachbarn hörten wir dafür umso deutlicher... Die Zimmer sind sauber, aber abgewohnt. Für eine Nacht auf der Durchreise ok, das Personal ist sehr freundlich.