Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 175 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 175 Bewertungen von Tripadvisor
B
brooksy55
Leicestershire, Vereinigtes Königreich
07/10/2007
“Fantastische Entdeckung!”
Wir waren kürzlich in dem Hotel, um unseren Hochzeitstag zu feiern und wurden nicht enttäuscht. Das Hotel befindet sich in einem kleinen Dorf, das ziemlich einsam liegt. Das ist perfekt, da es sehr friedlich und entspannend ist. Bath liegt rund 15 Autominuten entfernt und der Eigentümer beschrieb u… Mehr
L
LadyWard1
Middlesbrough, Vereinigtes Königreich
25/09/2007
“Tolles kleines Juwel!”
Wir sind gerade vom Old Malt House zurückgekommen, wo wir einen sehr schönen Aufenthalt hatten! Es ist weit außerhalb der Stadt, wo wir Ruhe und Frieden zusammen mit einer gut ausgestatteten Bar (lautes Lachen) und ausgezeichnetem Essen genossen haben. Die Manager und die Angestellten waren äuße… Mehr
D
DBR9
Hampshire
01/09/2007
“Ideal für einen entspannenden Kurzurlaub”
Meine Frau und ich hatten das Glück, 3 sehr entspannende Tage in diesem wundervollen kleinen Hotel zu verbringen. Es liegt etwas abseits, aber das war es, was uns gefallen hat, als wir es bei unserer Suche im Internet fanden. Das Hotel gab eine sehr gute Wegbeschreibung und so war es relativ einfa… Mehr
V
Valky9
Birmingham
24/10/2007
“Friedlich und komfortabel”
Dieses B&B war doch ziemlich anders als viele andere seiner Art, in denen ich gewesen bin. Es war in einer sehr ruhigen Gegend, was es so wundervoll gemacht hat. Es war sehr friedlich und komfortabel. Ein ideales Hotel, um zu entspannen. Die Eigentümer sind sehr freundlich und immer zu einem kleine… Mehr